OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 09.02.2024
6 O 10/24
Normen:
GKG § 68 Abs. 1 S. 1, 5;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 20.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 174/21

Statthaftigkeit einer Streitwertbeschwerde

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.2024 - Aktenzeichen 6 O 10/24

DRsp Nr. 2024/3462

Statthaftigkeit einer Streitwertbeschwerde

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 4. Kammer, Berichterstatterin - vom 20. Dezember 2022 wird verworfen.

Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 68 Abs. 1 S. 1, 5;

Gründe