I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger schloss 1982 bei der Y-AG, einem Unternehmen der X-Versicherungs-Gruppe, eine als Partner-Stufenplan-Police bezeichnete Kapitallebensversicherung mit Sparanteil auf den Erlebens- oder Todesfall ab. Die Laufzeit des Vertrages erstreckte sich vom 1. April 1982 bis zum 1. April 2002; die Versicherungssumme betrug 106 247 DM.
Am 1. September 1998 zahlte die X-Versicherung an den Kläger aus der Versicherung für den Zeitraum 1. April 1982 bis 1. September 1998 Zinsen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 16 102,13 DM aus.
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