In einem aktuellen Verfahren wird darüber gestritten, wie das Tatbestandsmerkmal des Gewinns i.S.v. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG auszulegen ist. Mit Urteil vom 02.05.2023 hat das FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 1873/22) eine andere Auffassung als das BMF vertreten. Die Revision ist beim BFH anhängig (Az.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|