Steuerfalle: Lohnsteuervergünstigung für Jobräder gilt nicht für Umsatzsteuer (Video)

Jobräder werden in der Praxis immer beliebter. Immer mehr Mandanten nutzen diese bzw. denken über die Einführung nach. Zudem ist die lohnsteuerliche Umsetzung grundsätzlich einfach zu handhaben. Eine Steuerfalle droht jedoch bei der Umsatzversteuerung des Sachbezugs. Denn die umsatzsteuerliche Behandlung weicht grundlegend von der lohnsteuerlichen ab. Auch Unternehmer sind hiervon betroffen. Im Video werden die Spielregeln erläutert.