FG München - Urteil vom 08.09.2022
11 K 1328/22
Normen:
EStG § 3 Nr. 63;

Steuerliche Behandlung einer Kapitalauszahlung der Pensionskasse als Einmalzahlung

FG München, Urteil vom 08.09.2022 - Aktenzeichen 11 K 1328/22

DRsp Nr. 2023/13361

Steuerliche Behandlung einer Kapitalauszahlung der Pensionskasse als Einmalzahlung

Steuerbarkeit der Kapitalauszahlung einer Pensionskasse, wenn durch Entgeltumwandlung unter Anwendung von § 3 Nr. 63 EStG steuerbefreite Leistungen in der Ansparphase einbezahlt wurden.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 63;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung einer Kapitalauszahlung der Bank Pensionskasse AG in Höhe von 32.725 € im Jahr 2017.

Die Kläger wurden im Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist am 17. Juli 1955 geboren. Die Kläger erzielten Einkünfte aus selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit und sonstige Einkünfte in Form einer inländischen Leibrente und einer Leistung aus einer Pensionskasse, der Bank Pensionskasse AG.

Am 11. Oktober 2004 unterzeichneten der Kläger und sein Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Darin vereinbarten die Parteien mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2004, dass der Anspruch des Klägers auf laufendes Gehalt und Sonderbezüge in einen Anspruch auf Versicherungsschutz in Form von Beiträgen zu einer Pensionskassenversorgung im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird.