BFH - Urteil vom 16.12.2010
VI R 43/10
Normen:
EStG § 33 Abs. 1;

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen; Einordnung der organisch bedingten erheblichen Einschränkung der Fertilität aufgrund einer Kryptozoospermie als Krankheit

BFH, Urteil vom 16.12.2010 - Aktenzeichen VI R 43/10

DRsp Nr. 2011/3656

Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen; Einordnung der organisch bedingten erheblichen Einschränkung der Fertilität aufgrund einer Kryptozoospermie als Krankheit

Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein (Änderung der Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 III R 46/97, BFHE 188, 566, BStBl II 1999, 761).

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1;

Tatbestand:

I. Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen.