1. Der Bescheid für 2015 über Einkommensteuer vom (...) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom (...) wird insoweit geändert, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 32d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) mit Null € angesetzt und die festgesetzte Einkommensteuer um xxx.xxx € herabgesetzt wird.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
4. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
5. Die Revision wird zugelassen.
I.
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