FG Hessen - Urteil vom 15.12.2020
4 K 386/18
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
DStRE 2021, 1189

Steuerpflicht einer Domizilgesellschaft bei Überlassung eines Grundstücks

FG Hessen, Urteil vom 15.12.2020 - Aktenzeichen 4 K 386/18

DRsp Nr. 2021/7776

Steuerpflicht einer Domizilgesellschaft bei Überlassung eines Grundstücks

Orientierungssätze: 1. Eine Domizilgesellschaft kann als ausländische Kapitalgesellschaft zivilrechtliche Eigentümerin eines Grundstücks sein und daraus als Inhaberin der Einkunftsquelle Vermietungseinkünfte erzielen. 2. Mangels sachlicher und personeller Ressourcen einer Domizilgesellschaft im Ausland befindet sich, wenn die Geschäfte von ihrem Gesellschafter im Inland betrieben werden, die Geschäftsleitung regelmäßig im Inland, so dass die Gesellschaft mit ihren Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig ist 3. Wird im Rahmen der Liquidation einer ausländischen Gesellschaft ein Grundstück unentgeltlich an den Gesellschafter übertragen, ist der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Vorgang als Veräußerungsfiktion im Sinne des §§ 49 Abs. 1 Nr. 2 f EStG anzusehen. Der gemeine Wert des Grundstücks ist dabei als fremdüblich erzieltes Veräußerungsentgelt anzusetzen. 4.