FG Münster - Urteil vom 23.03.2023
1 K 2478/21 E
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 2; KStG § 8 Abs. 5; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9;

Steuerpflicht von Vermögensübertragungen aus der Auflösung von zwei US-amerikanischen Trusts

FG Münster, Urteil vom 23.03.2023 - Aktenzeichen 1 K 2478/21 E

DRsp Nr. 2023/7203

Steuerpflicht von Vermögensübertragungen aus der Auflösung von zwei US-amerikanischen Trusts

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 20.5.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.9.2021 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer um xy € gemindert wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 55 % und der Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 2; KStG § 8 Abs. 5; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Steuerpflicht von Vermögensübertragungen aus der Auflösung von zwei US-amerikanischen Trusts.

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2016 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte im Streitjahr als .... Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Daneben erzielte der Kläger im Streitjahr Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von xxx € und die Klägerin in Höhe von xxx €.