I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine GmbH, deren Stammkapital 4 Mio DM beträgt. Die an der Antragstellerin bestehenden Geschäftsanteile liegen im Vermögen der S-GbR, die vor dem 10. Mai 1988 bzw. vor dem 1. Juli 1988 auch alle Geschäftsanteile an der F-GmbH und an der W-GmbH hielt.
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