FG Münster - Urteil vom 17.05.2023
14 K 3421/20 E
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Steuerpflichtigkeit einer Einmalzahlung von der NATO an den Steuerpflichtigen zur Abgeltung von Versorgungsbezügen

FG Münster, Urteil vom 17.05.2023 - Aktenzeichen 14 K 3421/20 E

DRsp Nr. 2023/8601

Steuerpflichtigkeit einer Einmalzahlung von der NATO an den Steuerpflichtigen zur Abgeltung von Versorgungsbezügen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine Einmalzahlung von der NATO an den Kläger i.H.v. 216.346,46 € zur Abgeltung von Versorgungsbezügen steuerpflichtig ist.

Die verheirateten Kläger wurden im Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.