Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob eine Einmalzahlung von der NATO an den Kläger i.H.v. 216.346,46 € zur Abgeltung von Versorgungsbezügen steuerpflichtig ist.
Die verheirateten Kläger wurden im Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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