EuGH - Urteil vom 16.06.2011
Rs. C-212/10
Fundstellen:
DStRE 2011, 1460
IStR 2011, 595
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Wojewódzki S?d Administracyjny w Gliwicach (Polen), vom 15.03.2010

Steuerrecht - Gesellschaftsteuer - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung eines Darlehens, das einer Kapitalgesellschaft von einer Person gewährt wurde, die Anspruch auf einen prozentualen Anteil am Gewinn dieser Gesellschaft hat - Recht eines Mitgliedstaats, eine Steuer wieder einzuführen, die zum Zeitpunkt seines Beitritts zur Europäischen Union nicht mehr galt

EuGH, Urteil vom 16.06.2011 - Aktenzeichen Rs. C-212/10

DRsp Nr. 2011/11006

Steuerrecht - Gesellschaftsteuer - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Besteuerung eines Darlehens, das einer Kapitalgesellschaft von einer Person gewährt wurde, die Anspruch auf einen prozentualen Anteil am Gewinn dieser Gesellschaft hat - Recht eines Mitgliedstaats, eine Steuer wieder einzuführen, die zum Zeitpunkt seines Beitritts zur Europäischen Union nicht mehr galt

Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 geänderten Fassung ist in dem Sinne auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, eine Gesellschaftsteuer wieder einzuführen, die auf die Darlehensaufnahme durch eine Kapitalgesellschaft erhoben wird, wenn der Darlehensgeber Anspruch auf eine Beteiligung an den Gesellschaftsgewinnen hat, falls dieser Mitgliedstaat zuvor auf die Erhebung dieser Steuer verzichtet hatte.

Tenor: