EuGH - Urteil vom 09.06.1992
Rs C-96/91
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Harmonisierung - Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Entlastung von der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr - Gemeinschaftsregelung, die die Vorlage einer Rechnung oder eines statt dessen ausgestellten Belegs vorschreibt - Nationale Regelung, die die Vorlage eines besonderen Beweisdokuments verlangt - Unzulässigkeit;

EuGH, Urteil vom 09.06.1992 - Aktenzeichen Rs C-96/91

DRsp Nr. 2006/13328

Steuerrecht - Harmonisierung - Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Entlastung von der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr - Gemeinschaftsregelung, die die Vorlage einer Rechnung oder eines statt dessen ausgestellten Belegs vorschreibt - Nationale Regelung, die die Vorlage eines besonderen Beweisdokuments verlangt - Unzulässigkeit;

»Ein Mitgliedstaat, der die Entlastung von der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr von Waren, die im persönlichen Gepäck der Reisenden mitgeführt werden, nur gegen Vorlage eines als "besondere Rechnung" bezeichneten, einem amtlichen Muster entsprechenden Formblatts gewährt und damit Reisende, die im Besitz einer gewöhnlichen, den nationalen Rechtsvorschriften und der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) entsprechenden Rechnung sind, an der Ausübung dieses Rechts hindert, verstösst gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 69/169 über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzueberschreitenden Reiseverkehr.