Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Abweichende nationale Maßnahmen - Bekämpfung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen - Maßnahme, die einen Steuerpflichtigen trifft, der nicht in der Absicht handelt, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen - Maßnahme im Rahmen der Bekämpfung von Steuerumgehungen - Maßnahme, die nur auf einen Teil derjenigen Steuerpflichtigen anwendbar ist, deren Vertriebsmethoden zu einer Steuerumgehung führen - Zulässigkeit - Voraussetzungen - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 TeilA Absatz1 Buchstabea und 27 Absatz 1] -
EuGH, Urteil vom 12.07.1988 - Aktenzeichen Rs 138/86
DRsp Nr. 2006/17776
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Abweichende nationale Maßnahmen - Bekämpfung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen - Maßnahme, die einen Steuerpflichtigen trifft, der nicht in der Absicht handelt, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen - Maßnahme im Rahmen der Bekämpfung von Steuerumgehungen - Maßnahme, die nur auf einen Teil derjenigen Steuerpflichtigen anwendbar ist, deren Vertriebsmethoden zu einer Steuerumgehung führen - Zulässigkeit - Voraussetzungen - [Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 TeilA Absatz1 Buchstabea und 27 Absatz 1] -
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