EuGH - Urteil vom 12.05.1992
Rs C-327/90
Normen:
EWGV Art. 169 ; EWGV Art. 95 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Steuerrecht - Inländische Abgaben - Besondere Verbrauchsteuer auf Kraftfahrzeuge - Berechnung der Bemessungsgrundlage, die im Inland hergestellte Kraftfahrzeuge begünstigt - Unzulässigkeit;

EuGH, Urteil vom 12.05.1992 - Aktenzeichen Rs C-327/90

DRsp Nr. 2006/13341

Steuerrecht - Inländische Abgaben - Besondere Verbrauchsteuer auf Kraftfahrzeuge - Berechnung der Bemessungsgrundlage, die im Inland hergestellte Kraftfahrzeuge begünstigt - Unzulässigkeit;

»Ein Mitgliedstaat, der für die Berechnung der für eine besondere Verbrauchsteuer auf Privatwagen maßgeblichen Grundlage unterschiedliche Regeln für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Fahrzeuge einerseits und für im Inland hergestellte Fahrzeuge andererseits erlässt, verstösst gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 95 EWG-Vertrag, wenn durch das Zusammenspiel von Abzuegen, die den letztgenannten zugute kommen, oder Zuschlägen, die die erstgenannten treffen, die eingeführten Fahrzeuge - sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet werden.«

Normenkette:

EWGV Art. 169 ; EWGV Art. 95 ;

Entscheidungsgründe: