FG Sachsen - Urteil vom 30.11.2022
5 K 969/22
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 4;

Steuervergünstigung bei einer Abspaltung zur Neugründung i.R.d. Übertragung des Grundstückes

FG Sachsen, Urteil vom 30.11.2022 - Aktenzeichen 5 K 969/22

DRsp Nr. 2023/12841

Steuervergünstigung bei einer Abspaltung zur Neugründung i.R.d. Übertragung des Grundstückes

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob bei einer Abspaltung zur Neugründung die Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG greift.

Die mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Dezember 2015, eingetragen im Handelsregister am 10. Dezember 2015, gegründete P GmbH (im Folgenden: P GmbH) ist Eigentümerin eines Grundstückes in V. . Alleinige Gesellschafterin der P GmbH war seit Gründung die L GmbH (L GmbH) mit Sitz in W. . Gesellschafter der L GmbH waren seit November 2015 vier natürliche Personen zu Anteilen von 15/40, 12/40, 10/40 und 3/40.