BFH - Urteil vom 12.11.1992
IV R 92/91
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, 3, § 6c;
Fundstellen:
BB 1993, 760
BFHE 170, 68
BStBl II 1993, 366
Vorinstanzen:
FG Münster,

Steuervergünstigung nach § 6 c EStG bei Übernahme von Überschußrechnung

BFH, Urteil vom 12.11.1992 - Aktenzeichen IV R 92/91

DRsp Nr. 1996/9611

Steuervergünstigung nach § 6 c EStG bei Übernahme von Überschußrechnung

»Übernimmt das FA für die Gewinnermittlung die vom Steuerpflichtigen erstellte Überschußrechnung, kann die Steuervergünstigung nach § 6 c EStG auch in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich verpflichtet war.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, 3, § 6c;

Gründe: