Steuervergünstigung nach § 6 c EStG bei Übernahme von Überschußrechnung
BFH, Urteil vom 12.11.1992 - Aktenzeichen IV R 92/91
DRsp Nr. 1996/9611
Steuervergünstigung nach § 6 cEStG bei Übernahme von Überschußrechnung
»Übernimmt das FA für die Gewinnermittlung die vom Steuerpflichtigen erstellte Überschußrechnung, kann die Steuervergünstigung nach § 6 cEStG auch in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich verpflichtet war.«