Ausgabe 05/2021
Arbeitshilfe
Checkliste zur Qualitätssicherung in der Einkommensteuerberatung, Veranlagungszeitraum 2020

Steuervorteile und Zuschüsse für die Modernisierung von Immobilien

Viele Steuerzahler haben die Lockdowns genutzt, um ihre Immobilie zu modernisieren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können. Die drei wichtigsten Wege zu Fördergeld für energetische Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Immobilien stellt der folgende Beitrag vor.

1. Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)

Die Steuerermäßigung kann in Anspruch nehmen, wer

  • Auftraggeber der Handwerkerleistung war,
  • hierfür eine Rechnung erhalten hat und
  • die Zahlung auf das Konto des Handwerkers leistet (Überweisung, Verrechnungsscheck). Eine Barzahlung, Baranzahlung oder Barteilzahlung wird nicht anerkannt

Begünstigt sind generell nur die Arbeitskosten. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr. Damit werden über die Steuerermäßigung Arbeitskosten von bis zu 6.000 € pro Jahr begünstigt.