Viele Steuerzahler haben die Lockdowns genutzt, um ihre Immobilie zu modernisieren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können. Die drei wichtigsten Wege zu Fördergeld für energetische Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Immobilien stellt der folgende Beitrag vor.
Die Steuerermäßigung kann in Anspruch nehmen, wer
Begünstigt sind generell nur die Arbeitskosten. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr. Damit werden über die Steuerermäßigung Arbeitskosten von bis zu 6.000 € pro Jahr begünstigt.
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