Stichtag 01.08.2023: Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung leicht gemacht

Zum 01.08.2023 tritt die neue Ausbildungsordnung für Steuerfachangestellte in Kraft. Diese Reform soll der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Geschäfts- und Kanzleiprozesse heute digitalisiert abgewickelt werden. Zugenommen hat auch die Mandantenbetreuung, so dass zusätzlicher Bedarf an Kommunikationsstrategien und Präsentationstechniken entstanden ist.

In die neue Ausbildungsverordnung wurden neue berufsrechtliche Ausbildungsinhalte aufgenommen und die bestehenden steuerfachlichen Inhalte neu strukturiert und aktualisiert. Die Ausbildungsinhalte werden jetzt in Berufsbildpositionen abgebildet, die den betrieblichen Handlungsfeldern im Kanzlei- und Arbeitsalltag entsprechen. Die neuen Berufsbildpositionen sind:

  • allgemein Organisation von Arbeitsprozessen
  • steuerfachliche und betriebswirtschaftliche Inhalte
  • berufs- und datenschutzrechtliche Anforderungen
  • Kommunikation und Kooperation mit internen und externen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern

Neue Ausbildungsinhalte betreffen insbesondere die Stellung der Steuerberater/innen als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege, die Unterstützung bei der Erfüllung der Pflichten zur Geldwäscheprävention, die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung sowie Fragen der digitalisierten Arbeitsorganisation wie technische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die steuerliche und wirtschaftliche Beratung.

Michael Puke