Die im Jahre 1918 gegründete Stiftung ist nach ihrer im Streitjahr gültigen Satzung eine reine Familienstiftung. Sie wird von einem Vorsteher verwaltet. Ihr Zweck ist die Gewährung von einmaligen oder laufenden Bezügen an Nachkommen des Stifters. Der Vorsteher bestimmt die Stiftungsbezüge. Laufende Bezüge können auch durch die Einräumung eines Wohnrechts, eines Nießbrauchs oder eines Anspruchs auf wiederkehrende Nutzungen gegeben werden.
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