Tenor:
Die Rechtssache C-476/07 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.
Mit Schreiben vom 9. Mai 2008, eingegangen bei der Kanzlei des Gerichtshofs am 19. Mai 2008, hat das Landgericht Berlin dem Gerichtshof mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurückziehe.
Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.
Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.
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