FG Düsseldorf - Urteil vom 02.11.2022
4 K 1832/20 F
Normen:
BewG § 11 Abs. 2 S. 1;

Streit über die Höhe der Werte übertragener Anteile an einer GmbH im Feststellungsbescheid

FG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2022 - Aktenzeichen 4 K 1832/20 F

DRsp Nr. 2022/16447

Streit über die Höhe der Werte übertragener Anteile an einer GmbH im Feststellungsbescheid

Tenor

Der Feststellungsbescheid vom 6. Dezember 2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Juni 2020 wird dergestalt geändert, dass der Wert der von A übertragenen Anteile auf jeweils ... € festgestellt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BewG § 11 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von ... €. Gegenstand ihres Unternehmens war es, die von der Familie B seit dem Jahr ... von Z-Stadt aus im In- und Ausland betriebenen Unternehmen ... fortzuführen.

1. 2. 1. 2.