VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 31.07.2020
2 S 2777/19
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; AO § 95; KAG BW § 2 Abs. 1; KAG BW § 2 Abs. 2 S. 1; KAG BW § 3 Abs. 1 Nr. 3a; KAG BW § 44 Abs. 1; KAG BW (i.d.F.v. 04.05.2009) § 43 Abs. 1 S. 1; KAG BW (i.d.F.v. 04.05.2009) § 43 Abs. 2; KAG BW (i.d.F.v. 04.05.2009) § 43 Abs. 3 Nr. 1-2;
Fundstellen:
DÖV 2020, 1039
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 09.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 15597/17

Streit um die Heranziehung eines ortsfremden Pensionsbetreibers zu einer Kurtaxe und einem Fremdenverkehrsbeitrag; Rechtsnatur der Kurtaxe; Teilnichtigkeit einer Kurtaxesatzung; Fehlen einer generellen Freistellung von Montagearbeitern von der Kurtaxepflicht; Mangel der fehlerhaften Bestimmung des Kreises der Abgabenpflichtigen; Kurtaxepflicht ortsfremder Personen, die nicht in der Gemeinde, sondern außerhalb der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen und in der Gemeinde lediglich übernachten; Kalkulation des Kurtaxesatzes

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2020 - Aktenzeichen 2 S 2777/19

DRsp Nr. 2020/13030

Streit um die Heranziehung eines ortsfremden Pensionsbetreibers zu einer Kurtaxe und einem Fremdenverkehrsbeitrag; Rechtsnatur der Kurtaxe; Teilnichtigkeit einer Kurtaxesatzung; Fehlen einer generellen Freistellung von Montagearbeitern von der Kurtaxepflicht; Mangel der fehlerhaften Bestimmung des Kreises der Abgabenpflichtigen; Kurtaxepflicht ortsfremder Personen, die nicht in der Gemeinde, sondern außerhalb der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen und in der Gemeinde lediglich übernachten; Kalkulation des Kurtaxesatzes

1. Die Kurtaxepflicht ortsfremder Personen, die nicht in der Fremdenverkehrsgemeinde, sondern außerhalb der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen und in der Gemeinde lediglich übernachten, verstößt weder gegen § 43 Abs. 2 Satz 3 KAG 2009 noch gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG. Dies gilt auch, soweit es sich bei diesen Personen um Montagearbeiter handelt.