LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 28.10.2015
17 Ta (Kost) 6089/15
Normen:
VV- RVG Nr. 1000;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 9453/15

Streitwert eines Vergleichs über die Beendigung des bislang ungekündigten Arbeitsverhältnisses

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2015 - Aktenzeichen 17 Ta (Kost) 6089/15

DRsp Nr. 2017/3296

Streitwert eines Vergleichs über die Beendigung des bislang ungekündigten Arbeitsverhältnisses

Einigen sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich auf eine Beendigung des bislang ungekündigten Arbeitsverhältnisses, rechtfertigt dies die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts in Höhe des Vierteljahresverdiensts, sofern der weitere Bestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund besonderer Umstände ungewiss war.

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.09.2015 - 1 Ca 9453/15 - teilweise geändert und für die in Nr. 1 a) des gerichtlich festgestellten Vergleichs getroffene Regelung ein Vergleichsmehrwert von 19.884,03 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VV- RVG Nr. 1000;

Gründe:

Die Beschwerde ist begründet.

Die Parteien haben mit der in Nr. 1 a) des gerichtlich festgestellten Vergleichs getroffenen Aufhebungsvereinbarung eine Unsicherheit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses beigelegt, was zur Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts in Höhe des Vierteljahresverdienstes der Klägerin führt.