BFH - Beschluss vom 09.12.2005
VII B 324/04
Normen:
GKG § 52 § 63 Abs. 2 ;

Streitwert: Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen

BFH, Beschluss vom 09.12.2005 - Aktenzeichen VII B 324/04

DRsp Nr. 2006/2068

Streitwert: Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen

In einem Rechtsstreit über die Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen ist der Streitwert nach den Einkünften zu bemessen, die der von der Untersagungsverfügung Betroffene in dem der Untersagungsverfügung vorangegangenen Kalenderjahr aus der untersagten Tätigkeit erzielt hat.

Normenkette:

GKG § 52 § 63 Abs. 2 ;

Gründe: