VGH Bayern - Beschluss vom 30.12.2020
15 C 20.3044
Normen:
GKG § 52 Abs. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2021, 471
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 23.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 20.931

Streitwertbeschwerde im Zusammenhang mit der Einstellung eines Baugenehmigungsverfahren für den Bau eines Zauns als Sichtschutz

VGH Bayern, Beschluss vom 30.12.2020 - Aktenzeichen 15 C 20.3044

DRsp Nr. 2021/5024

Streitwertbeschwerde im Zusammenhang mit der Einstellung eines Baugenehmigungsverfahren für den Bau eines Zauns als Sichtschutz

Tenor

I.

In Abänderung von Nr. III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 23. November 2020 (Az. RN 6 K 20.931) wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 1.000 Euro festgesetzt.

II.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG § 52 Abs. 1;

Gründe

I.