Stundung & Co. - Steuerliche Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Liquidität

Kleine und auch mittelständische Unternehmen sind durch die Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Der Geschäftsbetrieb ist zum Teil erheblich eingeschränkt oder ganz eingestellt. Einnahmen fehlen, um Miete und Mitarbeiter zu bezahlen oder Kredite zu bedienen. Erst recht, wenn zusätzlich noch Steuerforderungen dazukommen. Entlasten Sie Ihre Mandanten in dieser Situation durch die Beantragung von Steuerstundungen und weiteren Erleichterungen, die die Finanzämter in der aktuellen Krise unkompliziert genehmigen wollen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen steuerliche Sofortmaßnahmen vor. Musteranträge helfen bei der konkreten Umsetzung in die Praxis.           

Verschiebung von Zahlungen durch Steuerstundung

Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen die Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Das gilt für Anträge, die bis zum 31.12.2020 gestellt werden.