Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 4. Kammer - vom 28. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 5.340,99 € festgesetzt.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Januar 2020 ist unbegründet. Die zu ihrer Begründung dargelegten Gründe, die allein Gegenstand der Prüfung durch den Senat sind (§
Die Antragstellerinnen haben den für eine Regelungsanordnung nach §
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