Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Kammergerichts - 6. Zivilsenat - vom 25. Februar 2022 wird auf seine Kosten verworfen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf bis zu 470.000 € festgesetzt.
I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Leistungen aus einer Unfallversicherung in Anspruch. Seine Klage hat in erster Instanz keinen Erfolg gehabt.
Das Urteil des Landgerichts ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers am 4. Oktober 2021 zugestellt worden. Nach rechtzeitiger Berufungseinlegung ist die Berufungsbegründungsfrist bis zum 4. Januar 2022 verlängert worden. An diesem Tag ist die Berufungsbegründung per Telefax und im Original beim Berufungsgericht eingereicht worden.
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