BFH, Urteil vom 29.10.1992 - Aktenzeichen V R 16/91
DRsp Nr. 1996/11656
Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten
»Veräußert ein Tierarzt seine "Großtierpraxis" unter Zurückbehaltung der "Kleintierpraxis", so handelt es sich nicht um eine Teilbetriebsveräußerung i.S. des § 18 Abs. 3EStG.«