Die Revision der Klägerin gegen den Beschluss des Kammergerichts - 6. Zivilsenat - vom 9. Juli 2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 23.373,84 € festgesetzt.
Die Klägerin macht aus behauptet abgetretenem Recht Ansprüche auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung fondsgebundener Lebensbeziehungsweise Rentenversicherungsverträge geltend.
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