Ab Juli 2019 wird die bisherige Gleitzone bei geringfügigen Beschäftigungen mit regelmäßigem Arbeitsentgelt von über 450 € zum Übergangsbereich erweitert. Das bedeutet: Die Entgeltobergrenze, bis zu der nur reduzierte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu zahlen sind, wird auf 1.300 € angehoben. Zudem werden mit Midijobs höhere Rentenansprüche erworben. Die konkreten Auswirkungen erläutert dieser Beitrag.
Die bisherige Gleitzone gilt für Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 450,01 € und 850 €, die sogenannten „Midijobs“. Durch die Gleitzone soll die sogenannte Niedriglohnschwelle beseitigt werden. Wenn ein Arbeitnehmer statt bis zu 450 € monatlich nur wenig mehr verdient, müsste er ohne die Gleitzonenregelung abrupt höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wodurch es für ihn unattraktiv werden könnte, mehr als in einem Minijob zu verdienen. Durch die Gleitzonenregelung steigt die Beitragsbelastung des Arbeitnehmers mit der Höhe des Entgelts an, bis sie bei der Grenze von 850 € die allgemeine Beitragsbelastung erreicht.
Diese Änderungen treten zum 01.07.2019 in Kraft:
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