Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. April 2022 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt die Übernahme der Kosten für das Fertigarzneimittel Constella® (Wirkstoff Linaclotid).
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