BFH - Beschluss vom 16.12.2008
I B 44/08
Normen:
KStG § 2; EStG § 5; KStG § 8 Abs. 1; EStG § 49 Abs. 1; HGB § 13f; HGB § 238; AO § 140;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 940
Vorinstanzen:
FG Bremen, vom 17.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 22/07

Umrechnung einer in ausländischer Währung aufgestellten Bilanz in Deutsche Mark (DM); Ermittlung des Gewinns einer inländische Niederlassung eines ausländischen Unternehmens

BFH, Beschluss vom 16.12.2008 - Aktenzeichen I B 44/08

DRsp Nr. 2009/7911

Umrechnung einer in ausländischer Währung aufgestellten Bilanz in Deutsche Mark (DM); Ermittlung des Gewinns einer inländische Niederlassung eines ausländischen Unternehmens

Normenkette:

KStG § 2; EStG § 5; KStG § 8 Abs. 1; EStG § 49 Abs. 1; HGB § 13f; HGB § 238; AO § 140;

Gründe:

I.

Streitpunkt ist, wie eine in ausländischer Währung aufgestellte Bilanz in DM umzurechnen ist.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine italienische Kapitalgesellschaft mit im Handelsregister eingetragener inländischer Zweigniederlassung. Die Geschäfte der Zweigniederlassung wickelte die Klägerin überwiegend in US-Dollar (US-$) ab. Sie führte dort neben einem geschlossenen Buchhaltungskreis in DM/EUR einen davon getrennten, ebenfalls in sich geschlossenen Buchhaltungskreis in US-$.