Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die von der Klägerin im Jahr 2009 getätigten Verkäufe über die Internetplattform "eBay" umsatzsteuerbar sind.
Die Klägerin wurde bis einschließlich 2008 mit ihrem damaligen Ehemann zusammenveranlagt. Im Streitjahr 2009 wurden die Eheleute getrennt veranlagt. Mittlerweile ist die Ehe geschieden. Als Angestellte erzielte die Klägerin Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von xxx € (2008) und xxx € (2009).
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