OLG Celle - Beschluss vom 09.01.2024
6 W 175/23
Normen:
BGB § 138;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 278
ZEV 2024, 175
MDR 2024, 379
ZErb 2024, 136
ZEV 2024, 219
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 10.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 51 VI 620/23

Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten der Berufsbetreuerin; Gezieltes Einwirken auf den leicht beeinflussbaren Erblasser

OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2024 - Aktenzeichen 6 W 175/23

DRsp Nr. 2024/3781

Sittenwidrigkeit eines notariellen Testaments zugunsten der Berufsbetreuerin; Gezieltes Einwirken auf den leicht beeinflussbaren Erblasser

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (6 U 22/20, Urteil vom 7. Januar 2021) fest, dass ein (notarielles) Testament sittenwidrig sein kann, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, vor einem von ihr herangezogenen Notar in ihrem Sinne letztwillig zu verfügen (hier: 92-jährige, kranke Erblasserin, nach dem unmittelbar vor Einrichtung der Betreuung eingetretenen Tod ihrer Tochter ohne Angehörige, testiert vor einem von der Betreuerin beauftragten Notar zwei Wochen nach Einrichtung der Betreuung zugunsten der Betreuerin).

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 233.333 €.

Normenkette:

BGB § 138;

Gründe

I.

Die am #.#.1930 geborene Erblasserin, deren Ehemann 2004 verstorben war, lebte mit ihrer einzigen Tochter zusammen. Weitere nähere Angehörige hatte die Erblasserin nicht. Die Tochter, geschieden und kinderlos, verstarb nach längerer Krankheit am 24. September 2022 im Alter von 71 Jahren im Klinikum N. in H..