Die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 27. September 2023 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Die zulässige Streitwertbeschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert zu Recht auf 10.000 Euro festgesetzt.
Nach werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Streitgegenstände grundsätzlich zusammengerechnet. Zur weiteren Auslegung der Regelung kann Ziffer 1.1.1 des
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