OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 17.11.2023
6 E 596/23
Normen:
RVG § 32 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 1087/23

Unbegründete Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.11.2023 - Aktenzeichen 6 E 596/23

DRsp Nr. 2023/15492

Unbegründete Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten

Erfolglose Streitwertbeschwerde in einem Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die an eine Beamtin gerichtete gemischt dienstlich-persönliche Weisung des Dienstherrn, privatärztliche Dienstunfähigkeitsbescheinigungen amtsärztlich bestätigen zu lassen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 32 Abs. 2 S. 1;

Gründe

Die nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG aus eigenem Recht erhobene Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin ist zulässig, aber unbegründet.