Der Antragsteller wurde unter der StNr. 01 zur Einkommensteuer veranlagt. Für die Jahre 1984 bis 1986 ergaben sich dabei Erstattungen in Höhe von insgesamt ca. 10.000 DM. Darüber hinaus führte der Steuerbeamte S für den Antragsteller - wie für eine Reihe weiterer ein weiteres Speicherkonto, im Falle des Antragstellers 02, abgewickelt wurden. Steuerakten hierzu waren zunächst nicht vorhanden. Später wurden jedoch in der Wohnung des S Unterlagen gefunden, aus denen sich ergab, daß S falsche Erklärungen gefertigt und auf deren Grundlage für die Veranlagungszeiträume 1984 bis 1986 selbst Veranlagungen durchgeführt hat. Diese ergaben Erstattungen, die auf ein Konto des Antragstellers erfolgten.
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