1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 24.11.2020 wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,- EUR festgesetzt.
I.
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