Das Urteil verlangt, dass aus Wettbewerbsgründen die Dividenden inländischer und ausländischer Kapitalgesellschaften einer identischen Ertragsteuerbelastung unterliegen. Fachleute sehen hierin das Aus für das deutsche Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren. Denn auch dieses Verfahren benachteiligt Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften aus anderen EU-Staaten, da ihren inländischen Aktionären kein Anrechnungsguthaben gewährt wird.
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