EuGH vom 06.06.2000
Rs C-35/98
Fundstellen:
BB 2000, 2343
GmbHR 2000, 947
NZG 2000, 877
WM 2000, 1862

Unterschiedliche Belastung von Dividenden aus inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften

EuGH, vom 06.06.2000 - Aktenzeichen Rs C-35/98

DRsp Nr. 2001/1048

Unterschiedliche Belastung von Dividenden aus inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften

Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24.6.1988 zur Durchführung von Art. 67 des Vertrages steht einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats entgegen, die wie die im Ausgangsverfahren fragliche Gewährung einer Befreiung von der Einkommensteuer auf Dividenden, die an natürliche Personen, die Anteilseigner sind, gezahlt werden, von der Voraussetzung abhängig macht, dass die dividendenzahlende Gesellschaft ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat. Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob eine solche Steuerbefreiung von einem gewöhnlichen Anteilseigner oder von einem Arbeitnehmer beantragt wird, der die Anteile, für die die Dividenden gezahlt werden, im Rahmen eines Arbeitnehmersparplans hält.

Für die Praxis:

Das Urteil verlangt, dass aus Wettbewerbsgründen die Dividenden inländischer und ausländischer Kapitalgesellschaften einer identischen Ertragsteuerbelastung unterliegen. Fachleute sehen hierin das Aus für das deutsche Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren. Denn auch dieses Verfahren benachteiligt Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften aus anderen EU-Staaten, da ihren inländischen Aktionären kein Anrechnungsguthaben gewährt wird.

Fundstellen
BB 2000, 2343
GmbHR 2000, 947
NZG 2000, 877
WM 2000, 1862