FG Düsseldorf - Urteil vom 14.07.2023
13 K 2452/22 E
Normen:
EStG § 22 Nr. 5 S. 1;

Unterwerfen der Einmalzahlung der Kapitalabfindung der betrieblichen Altersversorgung in voller Höhe der Besteuerung

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2023 - Aktenzeichen 13 K 2452/22 E

DRsp Nr. 2023/12781

Unterwerfen der Einmalzahlung der Kapitalabfindung der betrieblichen Altersversorgung in voller Höhe der Besteuerung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 5 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist Rentnerin, vor ihrem Renteneintritt erzielte sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie erhielt am ...2020 eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe von ... € von einer der betrieblichen Altersversorgung dienenden Pensionskasse, die sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2020 (Streitjahr) erklärte.

Der Beklagte veranlagte sie mit Einkommensteuerbescheid für 2020 vom 24.11.2021 erklärungsgemäß und berücksichtigte "Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder eine Direktversicherung" von ... €.

Dagegen legte die Klägerin Einspruch ein, den der Beklagte mit Einspruchsentscheidung vom 25.10.2022 als unbegründet zurückwies.