Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 24.03.2022 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten in der Sache über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung, was die Beklagte mit Bescheid vom 04.02.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02.09.2020 ablehnte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|