Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu Recht abgelehnt. Die Beschwerde, die der Senat gemäß §
I. Die Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, ist unerheblich. Das Beschwerdeverfahren eröffnet im Rahmen der durch §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|