Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. September 2019 geändert.
Die Beklagte wird unter Änderung der Honorarbescheide für die Quartale III/2007 und IV/2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Mai 2017 verurteilt, der Klägerin eine weitere Vergütung der Notfallbehandlungen innerhalb der Zeiten des organisierten Notfalldienstes in Höhe von 12.885,71 Euro für das Quartal III/2007 und in Höhe von 15.841,98 Euro für das Quartal IV/2007 zu zahlen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Beklagte 25 Prozent und die Klägerin 75 Prozent.
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