EuGH - Urteil vom 10.11.2011
Rs. C-505/10
Normen:
Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle (ABl. L 316, S. 12) in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung (ABl. L 365, S. 46) Art. 8;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Sea Fighter
Vorinstanzen:
Højesteret (Dänemark) mit Entscheidung - 15.10.2010,

Verbrauchsteuern auf Mineralöle; Begriff der Schifffahrt; Steuerbefreiung für Kraftstoff, der für einen auf einem Schiff montierten und unabhängig von dessen Motor arbeitenden Bagger verwendet wird; Partrederiet Sea Fighter gegen Skatteministeriet

EuGH, Urteil vom 10.11.2011 - Aktenzeichen Rs. C-505/10

DRsp Nr. 2011/19347

Verbrauchsteuern auf Mineralöle; Begriff der Schifffahrt; Steuerbefreiung für Kraftstoff, der für einen auf einem Schiff montierten und unabhängig von dessen Motor arbeitenden Bagger verwendet wird; Partrederiet Sea Fighter gegen Skatteministeriet

Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Mineralöle, die zur Verwendung in einem Bagger geliefert werden, der auf einem Schiff fest montiert ist, jedoch aufgrund eines eigenen Motors und Kraftstofftanks unabhängig vom Antriebsmotor des Schiffs arbeitet, nicht von der Verbrauchsteuer befreit sind.

Tenor:

Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der durch die Richtlinie 94/74/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Mineralöle, die zur Verwendung in einem Bagger geliefert werden, der auf einem Schiff fest montiert ist, jedoch aufgrund eines eigenen Motors und Kraftstofftanks unabhängig vom Antriebsmotor des Schiffs arbeitet, nicht von der Verbrauchsteuer befreit sind.

Normenkette: