BFH vom 20.05.1992
I R 2/91
Normen:
KStG (1977) § 8 Abs. 3 ;
Fundstellen:
GmbHR 1993, 184

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung

BFH, vom 20.05.1992 - Aktenzeichen I R 2/91

DRsp Nr. 1998/3662

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung

1. Die Vermögensminderung einer GmbH, die durch eine Pensionsrückstellung zugunsten eines mehr als 60 Jahre alten Gesellschafter-Geschäftsführers eintritt, ist als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen. 2. Eine Pensionszusage an die Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH ist verdeckte Gewinnausschüttung, wenn bei Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer im Betrieb diesen keine entsprechende betriebliche Altersversorgung eingeräumt wurde.

Normenkette:

KStG (1977) § 8 Abs. 3 ;

Tatbestand:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die am 15.Dezember 1976 errichtet wurde und aus einer Betriebsaufspaltung hervorging. Am Stammkapital waren A, geboren am . . . 1924, mit 19.000 DM und seine Ehefrau, geboren am . . . 1938, mit 1.000 DM beteil igt.

A wurde mit Dienstvertrag vom 15.Januar 1977 zuin alleinigen Geschäftsführer der Klägerin bestellt. Seine Ehefrau war nach dem noch mit dem früheren Einzelunternehmen abgeschlossenen Arbeitsvertrag als Sekretärin angestellt.