BFH vom 27.02.1992
IV R 69/91
Fundstellen:
GmbHR 1993, 448

Verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH & Co KG

BFH, vom 27.02.1992 - Aktenzeichen IV R 69/91

DRsp Nr. 1998/3665

Verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH & Co KG

1. Bei einer typischen GmbH & Co. KG kann eine verdeckte Gewinnausschüttung durch die GmbH vorliegen, wenn die GmbH in sie benachteiligende Vertragsänderungen einwilligt. 2. Bei der Auslegung von Verträgen ist einer mit dem Vertragswortlaut übereinstimmenden Auslegung durch die Vertragsparteien im allgemeinen zu folgen.

Tatbestand:

Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.

Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1, eine GmbH & Co. KG (Klägerin zu 1 oder KG), betreibt einen Großhandel. Sie wurde im Jahre 1961 gegründet. Bis 1971 waren persönlich haftende Gesellschafter die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2, eine GmbH (GmbH), mit einer Festeinlage von 5000 DM, und Kommanditisten A mit einer Festeinlage von 130000 DM, dessen Ehefrau B mit einer Festeinlage von 30000 DM und die beiden Söhne des Ehepaares mit einer Festeinlage von je 20000 DM. Die Kommanditisten der KG waren zugleich die alleinigen Gesellschafter der GmbH.