I.
Mit der Verfassungsbeschwerde begehrt der Beschwerdeführer die Feststellung, daß der Bundesminister der Finanzen ihm gegenüber verfassungswidrig gehandelt habe. Der Minister habe vom Oktober 1949 bis August 1951 den Absatz des steuerbegünstigten Berliner Feinschnitts im Bundesgebiet geduldet. Dadurch sei dem Beschwerdeführer widerrechtlich eine schwere Vermögensschädigung zugefügt worden; seine Grundrechte aus Art. 1, 3 und 33 GG seien verletzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|