FG Niedersachsen - Urteil vom 21.12.2022
4 K 209/20
Normen:
AO § 240;
Fundstellen:
BB 2023, 406
DB 2023, 863

Verfassungskonforme Höhe von steuerrechtlichen Säumniszuschlägen

FG Niedersachsen, Urteil vom 21.12.2022 - Aktenzeichen 4 K 209/20

DRsp Nr. 2023/2261

Verfassungskonforme Höhe von steuerrechtlichen Säumniszuschlägen

Die Höhe der Säumniszuschläge ist nicht verfassungswidrig.

Normenkette:

AO § 240;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Abrechnungsbescheids über die Frage, ob die darin ausgewiesenen Säumniszuschläge verfassungswidrig zu hoch sind.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014 und 2017 entrichteten die Kläger die sich aus den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden ergebenden Zahlungsbeträge nicht fristgerecht in vollständiger Höhe. Auch die Einkommensteuervorauszahlungen für das 4. Quartal 2018 entrichteten die Kläger nicht fristgemäß in vollständiger Höhe. Das beklagte Finanzamt (FA) ging insofern von der Verwirkung von Säumniszuschlägen bezogen auf die jeweiligen Einkommensteuern und die Einkommensteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2018 sowie jeweils die zugehörigen Solidaritätszuschläge aus.

Unter dem ... beantragte der als Steuerberater tätige Kläger den Erlass eines Abrechnungsbescheids über die Säumniszuschläge. Aufgrund der angenommenen Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Zinsen kündigte er an, gegen den Abrechnungsbescheid Einspruch einlegen zu wollen.